Zahlt die KFZ-Versicherung bei Trunkenheit am Steuer?

Juli 24, 2008 by  
Filed under KFZ, Recht, Versicherung

Nachdem ein Autofahrer in einer Fahrbahnverengung bemerkte, dass er soeben eine Einbahnstraße in falscher Richtung befahren hatte, riss er das Lenkrad herum. Jedoch zu spät – er krachte geradewegs in einen entgegenkommenden PKW. Seines Eigenverschuldens bewusst, zahlte er bzw. seine KFZ-Versicherung den geforderten Schadensersatz (3.100€) an den Unfallgegner. Aufgrund seines zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisierten Zustandes (rund 1,2 Promille) wurde der Unfallverursacher jedoch von der Versicherung zu vollem Regress verpflichtet.

Nach Meinung des PKW-Fahrers habe er die Einbahnstraße nur befahren, weil er sich in der Gegend nicht auskannte – nicht jedoch wegen des konsumierten Alkohols. Somit hätte dieser Fehler auch nüchternen Fahrern passieren können. Daher verklagte er den Versicherer wegen unbegründeten Regressvollzugs.

Das Landgericht Coburg wies die Klage am 24. Juli 2007 in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil (Az.: 23 O 146/07) zurück. Die Richter vertraten die Auffassung, dass der alkoholisierte Zustand des Fahrers eindeutig der Auslöser des Unfalls gewesen sei. Die Möglichkeit, dass auch andere Fahrer dieser Fehler hätte unterlaufen können, spielt hier keine Rolle. Die Veränderung des Fahrstils, der letztendlich zum Unfall geführt hat, basiert einzig auf dem überhöhten Alkoholkonsum. Laut AGB der Versicherung ist sie also berechtigt, eine Summe von bis zu 5.000€ vom Unfallverursacher zurückzufordern.

Außerdem hatte der Kläger noch einmal Glück im Unglück: Das Gericht war der Meinung, dass der Fahrer im nüchternen Zustand nicht genauso fährt wie im Trunkenheitszustand. Wäre dies der Fall gewesen, hätte man an seiner allgemeinen Fahrtüchtigkeit zweifeln können, was zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis hätte führen können ;-)

Speak Your Mind

Tell us what you're thinking...
and oh, if you want a pic to show with your comment, go get a gravatar!