Jedes Jahr was Neues für die Autofahrer
Dezember 13, 2007 by admin
Filed under Versicherung
Das trifft auch auf die Regelungen zu, mit welchen sich die Autofahrer auseinander setzen müssen. Auch im bald beginnenden Jahr 2008 treten einige Änderungen in Kraft. So nimmt mit Stichtag 1. Januar 2008 das neue Versicherungsvertragsrecht seinen Lauf und bringt vor allem Gutes mit für die Halter eines Fahrzeugs. Denn dieses neue Gesetz, in Kurz VVG genannt, geht den Versicherungen an den Kragen, die bisher einen entstandenen Schaden wegen Verweis auf grobe Fahrlässigkeit nicht übernehmen wollten. Der Begriff grobe Fahrlässigkeit wird nicht mehr verwendet werden im neuen Versicherungsrecht, das unter anderem für Autofahrer gilt.
Ab dem 1.1.2008 geht es nur noch um den Anteil, den der Verursacher am Schaden zu verschulden hat. Der Grad des Verschuldens wird auf den Schaden angerechnet und diesen Betrag muss die Versicherung dann bezahlen, egal ob nun eine Fahrlässigkeit oder eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt. Dennoch gilt dieses Recht nicht pauschal für alle Versicherungsfälle. Wer sich betrinkt und unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, ist selbst schuld, und die Versicherung kann die Übernahme der Schadensregulierung verweigern. Auch wer unter Drogeneinfluss Schäden verursacht, muss dies auf seine eigene Kappe nehmen und kann nicht auf eine Bezahlung des Schadens durch die Versicherung hoffen.
Natürlich ändern sich noch andere Punkte für Autofahrer im Jahr 2008. Was auch wichtig ist für Fahrzeughalter, die in ihrem Wagen einen Kindersitz haben. Ab dem 8. April 2008 gibt es auch hier eine Gesetzesänderung. So ist darauf zu achten, dass die Kindersitze die Prüfnorm ECE 44/03 oder die Prüfnorm 44/04 haben. Andere Kindersitze dürfen aus Gründen der Sicherheit für das beförderte Kind und die anderen Fahrzeuginsassen nicht mehr verwendet werden. Wichtig ist, bei älteren Kindersitzen hinzusehen, die meisten Kindersitze, die vor September 1995 gebaut wurden, entsprechen diesen Prüfnormen nicht und dürfen deshalb nicht mehr genutzt werden.
