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Kfz-Versicherungen für Fahranfänger sind sehr teuer

Die meisten Fahranfänger haben das gleiche Problem. Sie kaufen sich ein Auto und die Kfz Versicherung wird teurer als das Auto gekostet hat. Einige Möglichkeiten bestehen jedoch um den Beitrag ein wenig zu senken.

Hier einige Tipps:

  • Schon bevor ein Auto gekauft wird, sollte man sich Gedanken über Die Kfz- Versicherung und deren Prämie machen. Gerade typische Autos für junge Fahrer sind oft wegen der Unfallhäufigkeit noch teurer.
  • Wer ein Sicherheitstraining absolviert kann auch oft mit einer besseren Einstufung rechnen.
  • Versicherte müssen mindestens im Jahr sechs Monate versichert sein um zum nächsten Jahr besser eingestuft zu werden. Ein Versicherungsschutz ab dem 1. Juli macht also Sinn. Selbst über ein Rückdatierung des Versicherungsschutzbeginns sollte nachgedacht werden.
  • Auch lohnt sich eine Anfrage bei der Gesellschaft über das Auto der Eltern versichert ist. Eine bessere Einstufung als bei einer anderen Versicherung ist größtenteils sicher.
  • Das Fahrzeug als Zweitfahrzeug über die Eltern zu versichern kann auch zu einer besseren Einstufung führen. Später können die Rabatte (SF- Klassen) übertragen werde. Allerdings können nur die Schadensfreiheitsklassen übertragen werden, die auch nach Führerschein erfahren hätten werden können. Drei Jahre Führerschein = SF 3.
  • Bei älteren Fahrzeugen lohnt sich oft keine Teilkasko mehr. Ein Sparpotenzial! Bei Diebstahl wie auch bei Unfällen mit Wild besteht ohne Teilkasko allerdings kein Versicherungsschutz. Das trifft auch für Sturmschäden (ab Windstärke 8) zu.

Grundsätzlich sollte man als Fahranfänger vergleichen und nachfragen. Beides wird sich auszahlen!

Verkehrsrechtsschutz - Eine Versicherung, die jeder viel fahrende Autofahrer haben sollte

Wer viel hinterm Steuer sitzt, fährt mit dem Wissen einen Verkehrsrechtsschutz zu besitzen ruhiger. Ärger nach einem Unfall kann man damit zwar nicht vermeiden, aber die finanziellen Kosten, die daraus entstehen können. Kommt es zu einem Rechtsstreit, wird der Versicherer dafür aufkommen, auch wenn der Kunde nicht Recht bekommt. Anwalts- und Gerichtskosten werden ebenso bezahlt, wie ein Gutachter, der beispielsweise notwenig ist um die Beweislage im Streit um eine Geschwindigkeitsmessung zu verbessern.

Versicherungsschutz besteht wenn:

  • ums Schmerzensgeld gestritten wird
  • die Behörde das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt
  • es Streit mit der Werkstatt gibt
  • es zu Streitigkeiten mit dem Verkäufer oder der Leasingfirma kommt

Der Verkehrsrechtsschutz kann einzeln aber auch im Paket mit anderen Rechtsschutzoptionen abgeschlossen werden. Beim reinen Verkehrsrechtsschutz stellt sich die Frage wer und was geschützt werden soll.

In einer Fahrzeugversicherung wird das einzelne Fahrzeug versichert. Das heißt, jeder der damit unterwegs ist, ist Rechtsschutz versichert. Der Versicherungsnehmer ist außerdem, auch wenn er anderweitig im Verkehr unterwegs ist, versichert. Über diese Policenform lassen sich auch Flugzeuge und Boote versichern.

Über den Fahrerrechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer geschützt, sofern er sich nicht im eigenen Fahrzeug befindet. Ein sinnvoller Versicherungsschutz für Vielfahrer im Dienstwagen.

Über den Familienrechtsschutz sind auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers geschützt. Der Familienrechtsschutz ist sehr weitreichend und jeder Familie zu empfehlen, auch wenn dieser Schutz sprechend teurer ist.

Jedes Jahr was Neues für die Autofahrer

Das trifft auch auf die Regelungen zu, mit welchen sich die Autofahrer auseinander setzen müssen. Auch im bald beginnenden Jahr 2008 treten einige Änderungen in Kraft. So nimmt mit Stichtag 1. Januar 2008 das neue Versicherungsvertragsrecht seinen Lauf und bringt vor allem Gutes mit für die Halter eines Fahrzeugs. Denn dieses neue Gesetz, in Kurz VVG genannt, geht den Versicherungen an den Kragen, die bisher einen entstandenen Schaden wegen Verweis auf grobe Fahrlässigkeit nicht übernehmen wollten. Der Begriff grobe Fahrlässigkeit wird nicht mehr verwendet werden im neuen Versicherungsrecht, das unter anderem für Autofahrer gilt.

Ab dem 1.1.2008 geht es nur noch um den Anteil, den der Verursacher am Schaden zu verschulden hat. Der Grad des Verschuldens wird auf den Schaden angerechnet und diesen Betrag muss die Versicherung dann bezahlen, egal ob nun eine Fahrlässigkeit oder eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt. Dennoch gilt dieses Recht nicht pauschal für alle Versicherungsfälle. Wer sich betrinkt und unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, ist selbst schuld, und die Versicherung kann die Übernahme der Schadensregulierung verweigern. Auch wer unter Drogeneinfluss Schäden verursacht, muss dies auf seine eigene Kappe nehmen und kann nicht auf eine Bezahlung des Schadens durch die Versicherung hoffen.

Natürlich ändern sich noch andere Punkte für Autofahrer im Jahr 2008. Was auch wichtig ist für Fahrzeughalter, die in ihrem Wagen einen Kindersitz haben. Ab dem 8. April 2008 gibt es auch hier eine Gesetzesänderung. So ist darauf zu achten, dass die Kindersitze die Prüfnorm ECE 44/03 oder die Prüfnorm 44/04 haben. Andere Kindersitze dürfen aus Gründen der Sicherheit für das beförderte Kind und die anderen Fahrzeuginsassen nicht mehr verwendet werden. Wichtig ist, bei älteren Kindersitzen hinzusehen, die meisten Kindersitze, die vor September 1995 gebaut wurden, entsprechen diesen Prüfnormen nicht und dürfen deshalb nicht mehr genutzt werden.

Wer die KFZ Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig kündigt …

der sieht meist alt aus. Dies ist bei fast allen Verträgen und Versicherungen so, noch mehr bei der KFZ Haftpflichtversicherung. Während in vielen anderen Bereichen eine ein- oder dreimonatige Kündigungsfrist gilt, so ist diese bei der KFZ Haftpflicht ein wenig langwieriger angesetzt. Die KFZ Haftpflichtversicherung kann nur einmal im Jahr gekündigt werden, und zwar zum Jahresende. Aber auch hier ist es wichtig, auf eines zu achten: Wer seine Kündigung nicht bis zum 30. November abgeschickt hat, muss ein weiteres Jahr lang bei seiner KFZ Haftpflichtversicherung bleiben. Dies ist zum Teil recht teuer, da der Wechsel des Anbieters bei einer KFZ Haftpflicht oft auch eine Geldersparnis bedeutet.

Doch es gibt auch Ausnahmen im Kündigungsrecht dieser gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung für Halter eines Kraftfahrzeuges. Diese besagen, dass ein Versicherter die KFZ Haftpflichtversicherung binnen eines Monats kündigen kann, wenn folgende Fälle eintreten:

  • Erhöhung der Beiträge zur KFZ Haftpflicht
  • Veränderung der Schadensklasse, das heißt, wenn eine Hochstufung des Versicherten bzw. des Fahrzeugs durch die Versicherung erfolgt
  • Das Wegfallen der so genannten Schadensfreiheitsrabatte

Wichtig ist jedoch, auf das Rechnungsdatum zu achten und nicht auf den Eingangstag der Rechnung, da diese Daten zum Teil sehr stark variieren. Und da es sehr schwer fällt, als Versicherter den Nachweis zu erbringen, dass der Brief erst eine Woche nach Rechnungsdatum eintraf, einfach möglichst schnell kündigen, per Einschreiben mit Rückschein. Dann ist man immer auf der sicheren Seite und kann zu der KFZ Haftpflichtversicherung wechseln, die günstiger ist und die einem ganz persönlich viel besser zusagt. Denn: Gerade ein Wechsel der KFZ Haftpflicht-Versicherung bringt oft eine Ersparnis mit sich, da auf diesem Markt derzeit ein großer Konkurrenzkampf unter den Versicherungen stattfindet und sich manche deshalb mit den Beiträgen zum Teil sehr stark unterbieten.

Änderung durch neue Typklassenkriterien bei KFZ Haftpflichtversicherung

Ab Anfang des kommenden Jahres wird die Typklasseneinstufung bei Kraftfahrzeugen nach neuen Kriterien bestimmt, so dass sich im Endeffekt die Kosten der Haftpflichtversicherung für den Versicherten verändern können, schließlich sind diese hauptsächlich von den Typklassen abhängig. Gemäß Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, des sogenannten GDV, werden durch die Änderung der Typklassen über zwei Drittel aller Autofahrer betroffen sein, welche dann auch eine neue Einstufung bei ihrer Haftpflichtversicherung hinnehmen müssen.

Versicherungsgesellschaften sagen zwar, dass die Schadenswahrscheinlichkeit mit dem neuen Einstufungssystem besser abgebildet werden kann und somit auch mehr Gerechtigkeit geschaffen wird, aber eine Kostenerhöhung ist meistens nicht zu umgehen. Die Typklassenanpassung wird einmal pro Jahr stattfinden, allerdings sind bereits in diesem Jahr neue Bemessungskriterien hinzugefügt worden, die zusätzliche Risikofaktoren aus Sicht der Versicherung beinhalten.

Unter anderem werden das Alter des Fahrers und des Fahrerkreises, das Wohneigentum und das Fahrzeugalter bei Erwerb gecheckt und bei der Berechnung und der Einstufung der Typklasse berücksichtigt. Diese Merkmale sind bereits vor der Änderung der Versicherung mitgeteilt worden, sie beeinflussten bisher die Typbestimmung jedoch nicht. Vielmehr waren sie zur Angebotserstellung hilfreich und auch zur Rabattierung von Beiträgen.

ADAC Experten raten, dass Kfz-Fahrer solche Rabatte weiterhin verlangen sollten. Außerdem sollten regelmäßig die Preise verglichen werden. Selbst wenn nicht alle Änderungen der Typeneinstufung mit höheren Kosten verbunden sein müssen, haben sich einige Versicherungsnehmer auf höhere Monatsbeiträge einzustellen. Auch diejenigen, die noch 2007 eine neue Haftpflichtversicherung für ihr Kfz abschließen, sind bereits von den neuen Einstufungskriterien betroffen.

Führerscheinentzug: Pünktlich acht Monate nach angeblicher Straftat …

Wenn jemandem acht Monate nach einem mutmaßlichen Crash der Führerschein entzogen werden soll, bleibt dem Fahrer die Fahrerlaubnis bis zur Gerichtsverhandlung erhalten, voraussichtlich er wurde seitdem nicht auffällig im Bezug auf den Straßenverkehr. Durch dieses vom Landgericht Saarbrücken am 15 März 2007 gesprochene Urteil konnte jemand, der angeblich einen Unfall (verursacht) hatte, seinen Führerschein behalten (Az.: 3 Qs 70/07).

Der Fahrer wurde beschuldigt, am dritten Monat des Jahres 2006 mit seinem LKW einen anderen LKW-Fahrer überholt und nach einer währenddessen stattgefunden Kollision sich gesetzeswidrig vom Unfallort entfernt zu haben. Dies war ein eindeutiger Fall von Fahrerflucht, worauf die Staatsanwälte unverzüglich sieben Monate danach den Entzug der Fahrerlaubnis beantragten. Bis dieser vom Amtsgericht stattgegeben wurde war ein weiterer Monat zu Ende. Dies wollte der LKW- Fahrer nicht auf sich Sitzen lassen. Wie oben erwähnt war das Landesgericht gleicher Meinung.

Da sich der Mann am Steuer nach dem Ereignis nichts zu Schulden kommen ließ, wurde somit dieser als übertrieben angesehene Antrag entkräftet. Ob ein entsprechender Entzug wirklich von Nöten ist, wird in der Hauptgerichtsverhandlung geklärt werden.

Auto versichern

Des Deutschen liebstes Kind wird gehegt und gepflegt. Und wenn mal etwas passiert, dann hilft i.d. R. die Autoversicherung, um das Schlimmste zu verhindern.