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Das LKW Überholverbot für den Winter

Es wird wieder mal heftig diskutiert. Und das über eine Sache, die längst geregelt ist, so sieht es zumindest der ACE, der Auto Club Europa. Es geht um das LKW Überholverbot im Winter.

Nun haben die Länderverkehrsminister in Deutschland und Europa wieder zum Marsch geblasen – und verlangen zum wiederholten Mal ein Überholverbot für LKW im Winter. Doch der ACE hat dazu eine klare Meinung. So sagte Rainer Hillgärtner, der Pressesprecher des Auto Club Deutschlands heute: “Wir brauchen keine neuen Vorschriften, wo es schon welche gibt.” Er sagte zugleich, dass es im Kern gar kein Regelungsdefizit gebe. Nur an dem Vollzug würde es mangeln. Seiner Ansicht nach ergibt sich das Überholverbot, dass momentan von den Länderverkehrsministern bei einer Konferenz in Brüssel gefordert wird, bereits durch die StVO, die Straßenverkehrsordnung. Nach § 1 der StVO darf bereits zum heutigen Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer einen anderen gefährden, behindern oder belästigen. Dies sei der Ansicht von Hillgärtner aber der Fall, wenn LKW Fahrer mit ihren Fahrzeugen bei Glatteis oder Fahrbahnglätte ein Überholmanöver starten.

Außerdem betont Rainer Hillgärtner einen weiteren wichtigen Punkt, den § 5 der derzeit rechtlich geltenden Straßenverkehrsordnung. Dort wird das Überholen für unzulässig erklärt, und zwar ausdrücklich, wenn eine unklare Verkehrslage vorliegt, eine Behinderung in der Sicht herrscht und Schneefall oder Regen den Verkehr beeinträchtigen. Er sagt nachdrücklich: “Worauf es hier ankommt ist, dass die Missachtung solcher Vorschriften im Rahmen der Verkehrsüberwachung tatsächlich geahndet wird”.

Der ACE, der Auto Club Europa, wirft nun den Länderverkehrsminister vor, sie würden mit ihren neuen, auf Veränderung zielenden Plänen in Bezug auf die StVO weit hinter ihre eigentlich angegebenen Pläne zurückweichen. Noch vor zwei Jahren hatte die Länderverkehrsministerkonferenz ein generelles Überholverbot für LKW auf Autobahnabschnitten mit nur zwei Streifen auf dem Plan. Daraus geworden ist bis heute nichts. Der ACE ist jedoch davon überzeugt, dass dies eine wirksame Maßnahme und ein wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung sei. Und die Statistik gibt dem Auto Club Europa recht: Jeder vierte Unfall, in den ein LKW verwickelt ist, passiert beim Überholen.

Achtung bei Kindersitzen für das Auto

Seit diesem Monat läuft es anders mit den Kindersitzen für Autos. So müssen Kindersitze, welche den Prüfnormen ECE 44/03 oder 44/04 nicht entsprechen, ausgetauscht werden. Werden diese nicht fristgerecht aus den Fahrzeugen genommen, wird es unangenehm. Zwar kostet das Bußgeld selbst „nur“ 30 Euro, wohl aber entsprechen die Kindersitze selbst nicht mehr den Sicherheitsstandards der heutigen Zeit. Die alten Prüfnormen, 44/01 und 44/02, inzwischen über zehn Jahre alt, wurden weiterentwickelt und deutlich verbessert. Damals wurden noch Kindersitze als sicher angesehen, die keine Stütze für den Rücken hatten. Außerdem wurden Sitzplatzerhöhungen erlaubt und Sitzkissen, die ja im eigentlichen Sinne gar keine Kindersitze für das Auto sind. Auch erlaubt und als sicher galten Babyschalen.

Das Prüfzeichen, das für den Kindersitz gilt, ist auf einem Etikett aufgebracht, das entweder weiß oder orangefarben ist. Steht dort ein E mit einer 03 oder 04, dann darf der Sitz ohne Bedenken weiter verwendet werden, da er den aktuell geltenden Sicherheitsstandards für Kindersitze entspricht. Bei Sitzkissen ist der Druck meist nicht mehr zu finden, falls der Bezug ausgetauscht wurde. Hier ist die Prüfnummer dann auf dem Sitzkissen direkt zu finden und nicht auf einem Etikett.

Der ADAC gibt zu dem Thema Kindersitze, Norm hin oder her, die Empfehlung, diese nach einer Zeit gegen einen neuen auszutauschen. Das Material kann nach einer gewissen Zeit „ermüden“ und die Sicherheit des Kindes kann nicht mehr 100 % durch den Sitz gewährleistet werden. Zwar werden die Kindersitze von den Herstellern auf Belastungen geprüft, aber ein täglicher Gebrauch über einen längeren Zeitraum ist immer irgendwie etwas anderes als der Belastungstest im Werk. Dies sieht man ja auch gut bei vielen anderen Produkten, die mit der Zeit einfach aufgrund regelmäßiger Nutzung abbauen.

Wichtig ist, jedes Kind, das unter 12 Jahre alt ist und die Körpergröße von 1,50 m noch nicht erreicht hat, darf nur entsprechend gesichert im Fahrzeug mitgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Auswahl so riesig ist, dass man als Einzelner recht schnell den Überblick verlieren kann. Hier Testergebnisse zu lesen, kann von großem Vorteil sein. Wichtig ist, dass das Kind bei einem Frontalaufprall geschützt ist, und auch bei einem Seitenaufprall. Deshalb raten Fachleute dringend von der „billigeren Variante“ Sitzkissen ab. Auch sollte das Anbringen des Kindersitzes einfach sein und das Ein- wie das Aussteigen problemlos von statten gehen können. Und die Bezüge sollten leicht zu reinigen sein, wobei dieses keinen Aspekt der Sicherheit darstellt, wohl aber den Aspekt der Sauberkeit und Hygiene. Abwaschbare Bezüge sind am besten, wobei darauf geachtet werden muss, dass es kein rutschiger Stoff ist, auf dem das Kind keinen richtigen Halt beim Sitzen findet.

Bei Kindersitzen gibt es auch unterschiedliche Gruppen, welche für die verschiedenen Gewichtsklassen der Kinder geeignet sind.

Gruppe Gewichtsklasse
0 Bis 10 kg
0+ Bis 13 kg
1 9 bis 18 kg
2 15 bis 25 kg
3 22 bis 36 kg

Daneben gibt es auch die so genannten „variablen“ Modelle, die mit dem Kind mitwachsen und sich deshalb auch für verschieden große Kinder eignen.

Sicherheitsmängel bei Schulbussen

Der ADAC hat in einer neuen Studie nachgewiesen, dass eine Vielzahl von Schulbussen in Deutschland Mängel haben. Viele davon sind erheblich und deswegen erschreckend alarmierend.

Doch nicht nur die technische Prüfung von 141 Schulbussen aus sieben Bundesländern war fatal. Neben der Tatsache, dass sieben der überprüften Busse erhebliche Mängel hatten und drei davon gar aus dem Verkehr gezogen wurden, zeigten sich noch andere unangenehme Tatsachen. So sind die Fahrer der Schulbusse oftmals mit dem Bleifuß und damit zu schnell unterwegs. Einer der Fahrer gab gleich richtig Gas und fuhr mit stehenden Schülern gleich mal 20 Stundenkilometer über der gesetzlich erlaubten Geschwindigkeit. Des Weiteren müssen sich die so beförderten Schüler oftmals wie die Sardinen in der Büchse zusammendrängen, um überhaupt mitfahren zu können.

Und welche Mängel waren am häufigsten bei den überprüften Bussen zu finden:

  • Beschädigte Reifen
  • Zerschlissene Reifen
  • Defekte am Bremssystem (was ja ein absolutes Fiasko für einen Bus ist)
  • Defekte an der Lenkung
  • Defekte an der Karosserie
  • Weiter fehlten auch zusätzliche Außenspiegel, damit Kinder nicht in einen toten Winkel geraten können
  • Und es fehlten auch spezielle Schilder zur Kennzeichnung als Schulbus, wobei dieser Mangel wahrscheinlich am ehesten vernachlässigt werden, auch wenn nachfolgende Autofahrer vielleicht eher Acht geben, wenn ein Schulbus vor ihnen hält denn ein „normaler“ Bus

Der ADAC begleitete übrigens 18 Fahrten in fünf verschiedenen Bundesländern und bekam im Praxistest zu spüren, wie hart die Platzverhältnisse in Schulbussen tatsächlich sind. Da mussten Schüler draußen bleiben, weil sie einfach nicht mehr reinpassten. Denn bei der Berechnung der Kapazitäten für Schulbusse berücksichtigt nämlich bis dato leider niemand, dass ja nicht nur die Schüler in den Bus passen müssen. Sondern auch ihre Schultaschen, die ja alles andere als klein und auch alles andere als leicht und einfach zu verstauen sind.

Der bekannteste deutsche Automobilclub fordert nun mehr Geld für Schulbusse. Und eine fachmännische Begleitung, die mit in den Schulbussen unterwegs sein müsste.