Wer die KFZ Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig kündigt …
der sieht meist alt aus. Dies ist bei fast allen Verträgen und Versicherungen so, noch mehr bei der KFZ Haftpflichtversicherung. Während in vielen anderen Bereichen eine ein- oder dreimonatige Kündigungsfrist gilt, so ist diese bei der KFZ Haftpflicht ein wenig langwieriger angesetzt. Die KFZ Haftpflichtversicherung kann nur einmal im Jahr gekündigt werden, und zwar zum Jahresende. Aber auch hier ist es wichtig, auf eines zu achten: Wer seine Kündigung nicht bis zum 30. November abgeschickt hat, muss ein weiteres Jahr lang bei seiner KFZ Haftpflichtversicherung bleiben. Dies ist zum Teil recht teuer, da der Wechsel des Anbieters bei einer KFZ Haftpflicht oft auch eine Geldersparnis bedeutet.
Doch es gibt auch Ausnahmen im Kündigungsrecht dieser gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung für Halter eines Kraftfahrzeuges. Diese besagen, dass ein Versicherter die KFZ Haftpflichtversicherung binnen eines Monats kündigen kann, wenn folgende Fälle eintreten:
- Erhöhung der Beiträge zur KFZ Haftpflicht
- Veränderung der Schadensklasse, das heißt, wenn eine Hochstufung des Versicherten bzw. des Fahrzeugs durch die Versicherung erfolgt
- Das Wegfallen der so genannten Schadensfreiheitsrabatte
Wichtig ist jedoch, auf das Rechnungsdatum zu achten und nicht auf den Eingangstag der Rechnung, da diese Daten zum Teil sehr stark variieren. Und da es sehr schwer fällt, als Versicherter den Nachweis zu erbringen, dass der Brief erst eine Woche nach Rechnungsdatum eintraf, einfach möglichst schnell kündigen, per Einschreiben mit Rückschein. Dann ist man immer auf der sicheren Seite und kann zu der KFZ Haftpflichtversicherung wechseln, die günstiger ist und die einem ganz persönlich viel besser zusagt. Denn: Gerade ein Wechsel der KFZ Haftpflicht-Versicherung bringt oft eine Ersparnis mit sich, da auf diesem Markt derzeit ein großer Konkurrenzkampf unter den Versicherungen stattfindet und sich manche deshalb mit den Beiträgen zum Teil sehr stark unterbieten.
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