Änderung durch neue Typklassenkriterien bei KFZ Haftpflichtversicherung

Ab Anfang des kommenden Jahres wird die Typklasseneinstufung bei Kraftfahrzeugen nach neuen Kriterien bestimmt, so dass sich im Endeffekt die Kosten der Haftpflichtversicherung für den Versicherten verändern können, schließlich sind diese hauptsächlich von den Typklassen abhängig. Gemäß Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, des sogenannten GDV, werden durch die Änderung der Typklassen über zwei Drittel aller Autofahrer betroffen sein, welche dann auch eine neue Einstufung bei ihrer Haftpflichtversicherung hinnehmen müssen.

Versicherungsgesellschaften sagen zwar, dass die Schadenswahrscheinlichkeit mit dem neuen Einstufungssystem besser abgebildet werden kann und somit auch mehr Gerechtigkeit geschaffen wird, aber eine Kostenerhöhung ist meistens nicht zu umgehen. Die Typklassenanpassung wird einmal pro Jahr stattfinden, allerdings sind bereits in diesem Jahr neue Bemessungskriterien hinzugefügt worden, die zusätzliche Risikofaktoren aus Sicht der Versicherung beinhalten.

Unter anderem werden das Alter des Fahrers und des Fahrerkreises, das Wohneigentum und das Fahrzeugalter bei Erwerb gecheckt und bei der Berechnung und der Einstufung der Typklasse berücksichtigt. Diese Merkmale sind bereits vor der Änderung der Versicherung mitgeteilt worden, sie beeinflussten bisher die Typbestimmung jedoch nicht. Vielmehr waren sie zur Angebotserstellung hilfreich und auch zur Rabattierung von Beiträgen.

ADAC Experten raten, dass Kfz-Fahrer solche Rabatte weiterhin verlangen sollten. Außerdem sollten regelmäßig die Preise verglichen werden. Selbst wenn nicht alle Änderungen der Typeneinstufung mit höheren Kosten verbunden sein müssen, haben sich einige Versicherungsnehmer auf höhere Monatsbeiträge einzustellen. Auch diejenigen, die noch 2007 eine neue Haftpflichtversicherung für ihr Kfz abschließen, sind bereits von den neuen Einstufungskriterien betroffen.

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