Mit der Teilkaskoversicherung wäre das nicht passiert

Die Geschädigte stellte ihren Wagen auf einem Parkplatz ab, der von einer Kastanie überdacht war. Es stürmte eines Nachts und ein großer Zweig des Baumes fiel auf das Gefährt und verursachte einen Sachschaden von 5400€. Die Kosten wollte sie von der Gemeinde, welche der Inhaber der Kastanie war, ersetzt bekommen. Es wäre nämlich die Obliegenheit der Besitzer (also der Gemeinde), den Baum, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, in gewissen Zeitabständen zu überprüfen. Das Landgericht Coburg folgte dem nicht und ließ die klagende Besitzerin des Autos am 01.02.07 abblitzen

Es ist sehr wohl die Pflicht, unsichere Bäume oder Äste, die vom Um/Herunterfallen bedroht sind zu beseitigen, damit sie keine Gefahr mehr darstellen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Gemeinde jeden Baum und jedes Geäst, welches nahe des Straßenverkehrs wächst, präventiv abzusägen habe. Zudem lagen den Richtern Gutachten vor, welche bestätigten, dass die Kastanie in Ordnung war und keine vorhersehbare Gefahr von ihr ausging. Weshalb trotzdem der Ast auf das Auto stürzen konnte, lag an dem starken Gewitter. Durch dieses Unwetter brachen auch zahlreiche Äste von Bäumen, die aus härterem Holz bestehen, als das eher weiche Kastanienholz.

Es gibt gewisse natürliche Ereignisse, deren Durchschlagskraft so groß ist, dass diese nicht verhindert werden können. Aber für solche Fälle sollte man sich wenigstens finanziell mittels einer Kaskoversicherung (in dem Fall eine Teil-Kasko) absichern.

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