Unfall bei Probefahrt

Sollte es während einer Probefahrt mit einem Kraftfahrzeug, das von einem Autohändler zum Verkauf angeboten wird, zu einem Unfall kommen, hat der Autofahrer nicht zu haften, schließlich muss er sich darauf verlassen können, dass der Autohändler das angebotene Fahrzeug durch die notwendige Vollkasko versichert hat. Das einzige Problem dabei ist, die Regelung ist nur auf Fälle mit leichter Fahrlässigkeit anwendbar.

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