Verkehrsunfall: „Mazda“ vs. Marder
Es ist ein altbekanntes (Schreckens-)Szenario: Ein Marder hüpft auf die Straße und man hat die Möglichkeit, trotz allen Ekels und Schuldgefühls ihn zu überrollen oder auszuweichen. Ein Autofahrer (ob es sich wirklich um einen Mazda handelte, ist unklar) entschied sich für die zweite Möglichkeit. Dabei fuhr er das Nagetier trotzdem an und rammte ein Brückengeländer (der Marder starb an Ort und Stelle). Außerdem blieb der „barmherzige Samariter“ auf seinen Kosten von knapp 8000€ sitzen. Die Versicherer und das daraufhin eingeschaltete Oberlandesgericht Nürnberg waren einer Meinung, des Verhaltens des Klägers betreffend: „unvernünftig und unvertretbar“
Daher wies das Gericht die Klage zurück (Az.: 8 U 3572/96). Anders wäre das Urteil ausgefallen, wenn es sich um große Tiere, wie zum Beispiel einen Hirsch oder einen Elch, Wildschwein, ect. gehandelt hätte. Nicht nur der Aufprall wäre gefährlich, sondern das Tier ist vom Verhalten her unberechenbar, wenn es verletzt ist. Dabei könnten weitere Schäden an Leib und Fahrzeug die Folge sein.
Zu Gunsten des Klägers in einer ähnlichen Situation urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 6 U 28/01). Ein Motorradfahrer fuhr um die Kurve und leitete wegen eines Marders ein Ausweichmanöver ein. Während des Vorgangs verlor der Fahrer die Kontrolle über seine Maschine und rammte die Leitplanke. In dem Fall bestätigten die Richter dem Biker, korrekt gehandelt zu haben, da für Zweiradfahrer eine Kollision mit Nage- oder anderen Kleintieren gefährlich werden kann. Vor allem beim Befahren von Kurven ist der Motorradfahrer gut beraten, Kollisionen (mit solchen Tieren) zu vermeiden.
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