Führerscheinentzug: Pünktlich acht Monate nach angeblicher Straftat …
Wenn jemandem acht Monate nach einem mutmaßlichen Crash der Führerschein entzogen werden soll, bleibt dem Fahrer die Fahrerlaubnis bis zur Gerichtsverhandlung erhalten, voraussichtlich er wurde seitdem nicht auffällig im Bezug auf den Straßenverkehr. Durch dieses vom Landgericht Saarbrücken am 15 März 2007 gesprochene Urteil konnte jemand, der angeblich einen Unfall (verursacht) hatte, seinen Führerschein behalten (Az.: 3 Qs 70/07).
Der Fahrer wurde beschuldigt, am dritten Monat des Jahres 2006 mit seinem LKW einen anderen LKW-Fahrer überholt und nach einer währenddessen stattgefunden Kollision sich gesetzeswidrig vom Unfallort entfernt zu haben. Dies war ein eindeutiger Fall von Fahrerflucht, worauf die Staatsanwälte unverzüglich sieben Monate danach den Entzug der Fahrerlaubnis beantragten. Bis dieser vom Amtsgericht stattgegeben wurde war ein weiterer Monat zu Ende. Dies wollte der LKW- Fahrer nicht auf sich Sitzen lassen. Wie oben erwähnt war das Landesgericht gleicher Meinung.
Da sich der Mann am Steuer nach dem Ereignis nichts zu Schulden kommen ließ, wurde somit dieser als übertrieben angesehene Antrag entkräftet. Ob ein entsprechender Entzug wirklich von Nöten ist, wird in der Hauptgerichtsverhandlung geklärt werden.
