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	<title>Autoversicherung Online - KFZ Versicherung Vergleich &#187; Verkehr</title>
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	<description>Auto &#38; Versicherung gehören zusammen</description>
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		<title>Vorsicht auf Parkpl&#228;tzen und in Parkh&#228;usern</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 00:35:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Hinweis auf die Stra&#223;enverkehrsordnung entbindet Autofahrer auf Parkpl&#228;tzen und in Parkh&#228;usern nicht davon, besondere Vorsicht walten zu lassen. Darauf weist die HUK-Coburg mit Blick auf die Kfz-Versicherung hin. Das Unternehmen nennt dazu ein Beispiel: Kommt von links ein Fahrzeug und kann man nicht schnell genug bremsen, lasse sich die Schuldfrage nicht einfach mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Hinweis auf die Stra&#223;enverkehrsordnung entbindet Autofahrer auf Parkpl&#228;tzen und in Parkh&#228;usern nicht davon, besondere Vorsicht walten zu lassen. Darauf weist die HUK-Coburg mit Blick auf die Kfz-Versicherung hin. Das Unternehmen nennt dazu ein Beispiel: Kommt von links ein Fahrzeug und kann man nicht schnell genug bremsen, lasse sich die Schuldfrage nicht einfach mit der Stra&#223;enverkehrsordnung und der dort verankerten Regel „rechts vor links“ kl&#228;ren.</p>
<p>Nat&#252;rlich habe der von rechts Kommende laut <a href="http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/S/Strassenverkehrsordnung">StVO</a> Vorfahrt, so die HUK-Coburg. „Doch darauf alleine darf man sich nicht verlassen“, hei&#223;t es in der Pressemitteilung. In Parkh&#228;usern und auf Parkpl&#228;tzen m&#252;sse gem&#228;&#223; der aktuellen Rechtsprechung langsam gefahren werden. Zudem sollte man jederzeit bremsbereit sein und das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer sorgf&#228;ltig beobachten. „Letzteres gilt &#252;brigens auch f&#252;r ein- und ausparkende Fahrzeuge“, erkl&#228;rt die HUK-Coburg. Das hei&#223;t: Auch die Reihen mit parkenden Autos sollten stets im Blickfeld sein.</p>
<p>H&#228;lt man sich nicht an dieses besondere Sorgfaltspflicht, kann es durchaus sein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur einen Teil des Schadens &#252;bernimmt. „Ohne Vollkasko-Versicherung muss der Rest aus der eigenen Tasche gezahlt werden“, nennt die HUK-Coburg die Konsequenzen. Ob man eigentlich Vorfahrt hatte oder nicht, spielt dabei nur bedingt eine Rolle. Denn die Mitschuld stehe laut Rechtsprechung immer dann im Raum, wenn man so schnell f&#228;hrt, dass sich der Unfall deshalb nicht vermeiden l&#228;sst.</p>
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		<title>Sicherheit wird von KFZ Versicherer gesponsert</title>
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		<pubDate>Sun, 03 May 2009 15:27:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die folgenschwersten Unf&#228;lle im Stra&#223;enverkehr gehen von Reisebussen und LKW aus. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass die Anzahl der Schwerverletzten und Toten in den letzten 15 Jahren um &#252;ber 60 Prozent zur&#252;ckgegangen ist, obwohl die Verkehrsdichte stark gestiegen ist. Weniger erfreulich dagegen ist die Tatsache, dass die Quote mit knapp 6.000 Unf&#228;llen, 78 Todesopfern und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die folgenschwersten Unf&#228;lle im Stra&#223;enverkehr gehen von Reisebussen und LKW aus. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass die Anzahl der Schwerverletzten und Toten in den letzten 15 Jahren um &#252;ber 60 Prozent zur&#252;ckgegangen ist, obwohl die Verkehrsdichte stark gestiegen ist. Weniger erfreulich dagegen ist die Tatsache, dass die Quote mit knapp 6.000 Unf&#228;llen, 78 Todesopfern und einem Schaden von rund 370 Millionen € dennoch sehr hoch ist.</p>
<p>Die meisten Unf&#228;lle passieren dadurch, dass ein LKW oder Bus von der Stra&#223;e abkommt oder mit anderen Fahrzeugen zusammenst&#246;&#223;t. Nach neusten Untersuchungen k&#246;nnen aber genau diese Unf&#228;lle durch Fahrer-Assistenz-Systeme verhindert werden. Die Bekanntesten davon sind ESP (Elektronische Stabilit&#228;ts-Programm), Spurassistent und Tempomat. Das Problem ist aber, dass diese Systeme in LKW und Bussen nicht serienm&#228;&#223;ig eingebaut sind. Durch eine Kampagne von Kravag, BGF und BGL soll die geringe Einbauqoute von nur 5% deutlich h&#246;her werden.</p>
<p>Hier eine kleine Ausf&#252;hrung der 3 Systeme:<br />
1.	Tempomat:<br />
dieses System hat die Funktion, den Abstand zum Vordermann konstant zu halten. Gleichzeitig regelt er die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Wird der Abstand unterschritten, aktiviert das Ger&#228;t automatisch eine Teilbremsung.<br />
2.	Spurassistent:<br />
Verl&#228;sst der Fahrer die Spur, so wird er durch ein vibrierendes oder akustisches Signal gewarnt.<br />
3.	ESP:<br />
dieses Programm verhindert das Schleudern des Fahrzeuges, indem es gezielt einzelne R&#228;der abbremst. Weichen der tats&#228;chliche Fahrzustand und der Fahrerwunsch zu stark voneinander ab, so greift das System automatisch ein. Somit kann ein &#220;ber- oder Untersteuern des Autos verhindert oder abgeschw&#228;cht werden.</p>
<p>Mit 2 Millionen € f&#246;rdert die BGF den Einbau solcher Ger&#228;te nun seit Januar 2008. Da &#252;ber 300 Mitgliedsunternehmen der BGF solche Fahrzeuge schon bestellt haben, ist das Gesamtbudget schon aufgebraucht, wie BGF-Chef R&#246;ske erkl&#228;rte. Mit Hilfe der Testergebnisse soll die Technik perfektioniert und die Anerkennung bei Herstellern erh&#246;ht werden. Zus&#228;tzlich unterst&#252;tzt die Kravag jeden K&#228;ufer eines so ausgestatteten Fahrzeuges mit 500€, sofern dieser Kunde der Kravag ist. Vorstandsvorsitzender Bernhard Meyer will damit erreichen, dass die Anzahl der Unf&#228;lle mit Beteiligung von LKW oder Bussen um etwa ein Drittel gesenkt wird. Von den bisher j&#228;hrlichen Schadensersatzzahlungen der Kravag von 240 Millionen € werden etwa 60 Millionen durch Unf&#228;lle ausgel&#246;st, bei denen das Fahrzeug auff&#228;hrt oder von der Stra&#223;e abkommt. Durch eine serienm&#228;&#223;ige Ausstattung der Fahrzeuge mit solchen Systemen k&#246;nnte man also j&#228;hrlich bis zu einem Viertel der Ausgaben sparen.</p>
<p>Laut Schirmherr G&#252;nter Verheugen sei es m&#246;glich, die Anzahl der Todesopfer bis 2010 zu halbieren. Des Weiteren soll ab 2012 der Einbau von ESP im gesamten EU-Gebiet eingef&#252;hrt werden. Damit k&#246;nnte man jedes Jahr 3.000 Menschenleben retten. Ferner soll ab 2013 ein automatisches Notbremssystem und ein Spurassistenzprogramm zur Grundausstattung geh&#246;ren. Auch die Unternehmen w&#252;rden von den Anschaffungskosten von etwa 2.500€ je Fahrzeug profitieren. Durch diese neue Verordnung k&#246;nnen au&#223;erdem 150 Richtlinien ersetzt werden, was zus&#228;tzlich noch einen Beitrag zum Abbau der B&#252;rokratie leisten w&#252;rde.</p>
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		<title>Alkohol nach dem Unfall</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 01:03:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Autofahrt am fr&#252;hen Morgen kam der Sohn der Kl&#228;gerin an einer engen Einm&#252;ndung von der Stra&#223;e ab und prallte mit dem PKW gegen einen Baum, wobei ein Totalschaden entstand. Er konnte sp&#228;ter die Richter davon &#252;berzeugen, dass er nicht bemerkt hatte, dass auch ein Baum besch&#228;digt worden ist. Am Abend zuvor hatte er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer Autofahrt am fr&#252;hen Morgen kam der Sohn der Kl&#228;gerin an einer engen Einm&#252;ndung von der Stra&#223;e ab und prallte mit dem PKW gegen einen Baum, wobei ein Totalschaden entstand. Er konnte sp&#228;ter die Richter davon &#252;berzeugen, dass er nicht bemerkt hatte, dass auch ein Baum besch&#228;digt worden ist. Am Abend zuvor hatte er zun&#228;chst mit seiner ehemaligen Fu&#223;ballmannschaft und anschlie&#223;end mit anderen Freunden gefeiert, wobei er aber laut sp&#228;teren Angaben nur wenig Alkohol konsumiert hatte.</p>
<p>Da er vorher Streit mit seiner Ex-Freundin und au&#223;erdem Angst vor der Reaktion seines Vaters auf den Unfall hatte, entfernte er sich zun&#228;chst von der Unfallstelle und trank erstmal etwas Vodka aus einer Flasche, die er im Auto dabei hatte. Als er dann am sp&#228;ten Vormittag erst zur Polizei ging, wurden ihm zwei Blutproben entnommen, die eine Alkoholkonzentration von 0,66 bzw. 0,57 Promille ergaben. Nach Auffassung der Kl&#228;ger konnte dieser Wert allerdings nicht auf den Unfallzeitpunkt umgerechnet werden, da man dabei noch den Wodkakonsum beachten m&#252;sse, der ja erst nach dem Unfall stattgefunden habe.</p>
<p>Der Versicherer dagegen behauptete, der Fahrer h&#228;tte den nachtr&#228;glichen Alkoholkonsum nur erfunden bzw. zur Verschleierung des wahren Alkoholgehaltes get&#228;tigt, und weigerte sich daher, Schadensersatz zu leisten. Die Mutter des Fahrers wollte dies nicht akzeptieren und klagte beim Landgericht Mannheim. Dessen Entscheidung zugunsten der Kl&#228;gerin wollte der Versicherer nicht akzeptieren, woraufhin er beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung einlegte. Doch auch dieses schlug sich in einem Urteil vom 5. Juni 2008 auf die Seite der Kl&#228;gerin (Az.: 12 U 13/08). </p>
<p>Beide Gerichte waren der Ansicht, dass  der bei der Polizei festgestellte Alkoholgehalt nicht auf den Unfallzeitpunkt umgerechnet werden konnte. Des Weiteren teilten sie deren Meinung, dass auch erfahrene bzw. nicht alkoholisierte Fahrer an dieser &#228;u&#223;erst schwierigen Stelle von der Stra&#223;e h&#228;tten abkommen k&#246;nnen. Ferner konnten sie seine Reaktion verstehen, sich erstmal von der Unfallstelle abzuwenden, da ja niemand verletzt worden war. Da der Versicherer nicht beweisen konnte, dass der sp&#228;tere Alkoholkonsum nicht bzw. nur zur T&#228;uschung stattgefunden hatte, konnte die Entscheidung nicht anders ausfallen. Die alleinige Behauptung, es sei so gewesen, reicht bei weitem nicht aus.</p>
<p>Anders h&#228;tte es ausgesehen, wenn es vorher eine Vereinbarung zwischen der Versicherung und dem Fahrer gegeben h&#228;tte, dass das Entfernen von der Unfallstelle als Verletzung der Aufkl&#228;rungsobliegenheit gilt. Da es aber weder so eine Abmachung gab noch eine, laut der er sich stets f&#252;r einen Alkoholtest bereithalten musste, konnte hier nicht von grob fahrl&#228;ssigem Verhalten gesprochen werden. Der Fahrer hatte keinerlei Pflicht verletzt.</p>
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		<title>Fahrbahnwechsel ohne Ank&#252;ndigung</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 01:13:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kl&#228;ger fuhr mit seinem Wagen auf der Linksabbiegerspur mit der in der Ortschaft zugelassenen H&#246;chstgeschwindigkeit von 50 km/h. Als der Beklagte, der mit seinem PKW auf einer anderen Spur unterwegs war, den Entschluss fasste, die Spur zu wechseln, konnte der Kl&#228;ger nicht schnell genug reagieren und kollidierte mit dessen Auto. Nach Meinung des Versicherers [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kl&#228;ger fuhr mit seinem Wagen auf der Linksabbiegerspur mit der in der Ortschaft zugelassenen H&#246;chstgeschwindigkeit von 50 km/h. Als der Beklagte, der mit seinem PKW auf einer anderen Spur unterwegs war, den Entschluss fasste, die Spur zu wechseln, konnte der Kl&#228;ger nicht schnell genug reagieren und kollidierte mit dessen Auto.</p>
<p>Nach Meinung des Versicherers des Beklagten war sein Klient nicht allein Schuld an dem Unfall. Dadurch, dass der Linksabbieger mit H&#246;chstgeschwindigkeit auf seiner Spur unterwegs war und damit keine R&#252;cksicht auf die rechts von ihm liegende Spur nahm, sei er zumindest teilweise Schuld am Unfall. Aus diesem Grund wollte der Versicherer den Schaden nur zu einem Teil ersetzen. Den anderen Teil sollte der Kl&#228;ger bzw. dessen Versicherung begleichen.</p>
<p>Dieser empfand diese Forderung jedoch als ungerecht und klagte. Am 30. Juli 2008 verurteilte das Oberlandesgericht Celle den Versicherer des Unfallverursachers zu vollem Schadenersatz (Az.: 14 U 74/08). Gem&#228;&#223; §7 Absatz 5 StVO ist ein Fahrbahnwechsel nur gestattet, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei auf keinen Fall gef&#228;hrdet werden k&#246;nnen. Zudem muss der Wechsel unbedingt durch blinken angek&#252;ndigt werden. Wie das Gericht feststellen konnte, hatte der Beklagte diese Pflicht v&#246;llig missachtet. Bei dem offensichtlich spontanen Fahrbahnwechsel hatte er sich nicht mal &#252;ber den Spiegel vergewissert, ob ein Autofahrer auf der Linksabbiegerspur unterwegs war. Ferner hatte er es vers&#228;umt, den Wechsel durch blinken anzuk&#252;ndigen.</p>
<p>Ein vom Gericht beauftragter Sachverst&#228;ndiger konnte feststellen, dass der Unfall durch eine um 10 Stundenkilometer verminderte Geschwindigkeit des Kl&#228;gers h&#228;tte verhindert werden k&#246;nnen. Angesichts der Tatsache, dass auf der rechts von ihm befindlichen Spur mehrere Autos unterwegs waren, w&#228;re ein Idealfahrer nicht mit der zul&#228;ssigen H&#246;chstgeschwindigkeit gefahren, was den Unfall abgewendet h&#228;tte.</p>
<p>Trotzdem durfte der Fahrer auf der linken Spur davon ausgehen, dass die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur auch tats&#228;chlich in diese Richtung fahren. Er muss also nicht unbedingt damit rechnen, dass sich einer dieser Fahrer spontan und nicht angek&#252;ndigt dazu entschlie&#223;t, die Spur zu wechseln. Aufgrund von normalen Sicht-, Wetter-, Stra&#223;en- und Verkehrsverh&#228;ltnissen durfte der Kl&#228;ger also mit der gesetzlich zul&#228;ssigen H&#246;chstgeschwindigkeit unterwegs sein. Aufgrund all dieser Tatsachen wurde dem Kl&#228;ger der volle Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht lie&#223; keine Revision gegen dieses Urteil zu.</p>
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		<title>Kommando der Verkehrslichter: Alarmstufe Rot</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 16:27:38 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[LKW]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn eine Ampel auf gelb umschaltet, ist es immer so eine Sache, die dem Autofahrer manchmal den Schwei&#223; auf die Stirn treibt. Stehen bleiben, oder weiterfahren, sich vielleicht auch bei dunkelorange durchmogeln und damit riskieren, bei rot &#252;ber die Ampel zu fahren, das ist bei vielen Fahrzeugf&#252;hrern die Frage. Rechtlich gesehen braucht man die Geschwindigkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine Ampel auf gelb umschaltet, ist es immer so eine Sache, die dem Autofahrer manchmal den Schwei&#223; auf die Stirn treibt. Stehen bleiben, oder weiterfahren, sich vielleicht auch bei dunkelorange durchmogeln und damit riskieren, bei rot &#252;ber die Ampel zu fahren, das ist bei vielen Fahrzeugf&#252;hrern die Frage. Rechtlich gesehen braucht man die Geschwindigkeit bei gr&#252;n nicht zu reduzieren, vorausgesetzt, man h&#228;lt sich an das Tempolimit, leuchtet das Verkehrslicht gelb (diese Phase muss im Ortsverkehr drei Sekunden anhalten, auch wenn ich schon andere Erfahrungen machen durfte), so ist man dazu verpflichtet, anhand der Entfernung und der Geschwindigkeit abzusch&#228;tzen, was von Beidem (Durchfahren, Anhalten) geeigneter ist &#8211; nat&#252;rlich ist der Wagen auf jeden Fall vor der Haltelinie zum Stehen zu bringen, wenn die Ampel auf rot umschaltet. Soweit die Theorie, wenn es sich um einen normalen PKW handelt.</p>
<p>Wurde die Fahrweise in irgendeiner Art ver&#228;ndert, zum Beispiel mit einem Dachgep&#228;cktr&#228;ger oder, wie hier in diesem Fall, bei einem LKW mit einem Anh&#228;nger, so gelten andere Regeln: Die Geschwindigkeit muss bei solch einem Fahrzeug auch schon w&#228;hrend der Gr&#252;nphase gedrosselt werden, damit das (schwerf&#228;lligere) Fahrzeug trotzdem rechtzeitig zum stehen kommt, wenn die Ampel auf rot springt. </p>
<p>Ein Lastwagenfahrer hatte sich nicht an diese Regelung gehalten und ist eine f&#252;nfhunderstel Sekunde nach Beginn der Rotphase durch die Kreuzung gerauscht. Der Strafzettel lie&#223; nicht lange auf sich warten, doch der Fahrer sah nat&#252;rlich nicht ein, etwas zu zahlen, denn schlie&#223;lich wurde es gelb, als noch 23 Meter zwischen ihm und der Haltelinie lagen (was sich auch beweisen lie&#223;). Auf dieser Distanz ein Bremsman&#246;ver hinzulegen w&#228;re, sowohl nach seiner Meinung, als auch nach Ansicht von Fachleuten zu gef&#228;hrlich gewesen, weshalb er, subjektiv gesehen, richtig gehandelt h&#228;tte. </p>
<p>Das Oberlandgericht Oldenburg gab am 29.05.08 dem Widerspruch gegen das Bu&#223;geld nicht statt (Ss 205/08). Denn, wie oben beschrieben, h&#228;tte der Fahrer schon vor der Kreuzung die Geschwindigkeit so anpassen m&#252;ssen, um nicht in eine solche Situation zu geraten. </p>
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		<title>Zuerst Engpass auf der Stra&#223;e, dann Engpass in der Tasche</title>
		<link>http://www.autoversicherung-online.org/zuerst-engpass-auf-der-strasse-dann-engpass-in-der-tasche/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Aug 2008 21:13:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Frau stellte ihr Fahrzeug an einer engen Stra&#223;e ab. Dann stieg sie aus und lie&#223; den Hund aus dem Auto. W&#228;hrenddessen fuhr von hinten ein anderes Auto vorbei. Obwohl nur wenig Platz zur Verf&#252;gung stand, lie&#223; es sich der rastlose Fahrer nicht nehmen, sich da mit Gewalt durchzuquetschen. Bei diesem Man&#246;ver k&#252;sste die offene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Frau stellte ihr Fahrzeug an einer engen Stra&#223;e ab. Dann stieg sie aus und lie&#223; den Hund aus dem Auto. W&#228;hrenddessen fuhr von hinten ein anderes Auto vorbei. Obwohl nur wenig Platz zur Verf&#252;gung stand, lie&#223; es sich der rastlose Fahrer nicht nehmen, sich da mit Gewalt durchzuquetschen. Bei diesem Man&#246;ver k&#252;sste die offene T&#252;re die Seite des Dr&#228;nglers. W&#228;hrend der innige Kontakt der beiden Wagen zu einem Schaden an der Autot&#252;r von 2600 € f&#252;hrte, hatten sich die zwei Unfallgegner bei weitem nicht so lieb.</p>
<p>Auf jeden Fall zeigte sich der Unfallgegner lediglich bereit, einen kleinen Part der Kosten zu &#252;bernehmen, da die Gesch&#228;digte selbst verantwortlich daf&#252;r war. Dem wollte das Amtsgericht M&#252;nchen nicht folgen und verknackte den Dr&#228;ngler am 30.07.07 zur Zahlung des Schadens (Az.: 322 C 2647/06). </p>
<p>Aufgrund einer 30%igen Mitschuld wurde der Anspruch auf 70% des Schadens begrenzt (worauf aber noch sp&#228;ter eingegangen wird).  Vor Gericht behauptete der Beklagte, dass die Gesch&#228;digte die Autot&#252;r unverhofft aufgemacht hatte.   Dies wurde jedoch durch ein Gutachten widerlegt. Die T&#252;r war aus Sicht des Fahrers, zur rechten Zeit, gut erkennbar ge&#246;ffnet worden. Daher war der Beklagte haupts&#228;chlich f&#252;r den Unfall verantwortlich. Er h&#228;tte bei einer Verengung entsprechend reagieren m&#252;ssen und maximal bei sehr langsamer Geschwindigkeit vorbei fahren d&#252;rfen, oder, was am sinnvollsten gewesen w&#228;re: stehen bleiben, bis ein Durchkommen m&#246;glich ist.</p>
<p>Weshalb die Kl&#228;gerin sich mit 30% selbst am Schaden zu beteiligen hat, ist darin begr&#252;ndet, dass sie die Gebote der R&#252;cksichtnahme nicht oder nur unzureichend beachtet hat: Wer an einer solchen Verj&#252;ngung seinen Wagen abstellt, sollte besonders darauf achten, dass beim Aussteigen oder beim Ausladen des Gep&#228;cks (in dem Fall das Haustier) der nachflie&#223;ende Verkehr nicht behindert oder gef&#228;hrdet wird. </p>
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		<title>Der Dienstwagen: Hohe Kosten, aber genauso viele M&#246;glichkeiten, diese steuerlich abzusetzen</title>
		<link>http://www.autoversicherung-online.org/der-dienstwagen-hohe-kosten-aber-genauso-viele-moeglichkeiten-diese-steuerlich-abzusetzen/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 01:00:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[H&#228;ndigt der Vorgesetzte sein Kfz dem Angestellten zu nicht gesch&#228;ftlichen Zwecken aus, so ist es dem Arbeitgeber erlaubt, vereinzelt dadurch f&#252;r ihn entstehende Kosten als Werbekosten steuerlich geltend zu machen. Der Nutzungsvorteil muss jedoch mit einem pr&#228;zise gef&#252;hrten Fahrtenbuch nachvollziehbar sein. Die Werbungsausgaben k&#246;nnen jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese nach der Ein-Prozent [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>H&#228;ndigt der Vorgesetzte sein Kfz dem Angestellten zu nicht gesch&#228;ftlichen Zwecken aus, so ist es dem Arbeitgeber erlaubt, vereinzelt dadurch f&#252;r ihn entstehende Kosten als Werbekosten steuerlich geltend zu machen. Der Nutzungsvorteil muss jedoch mit einem pr&#228;zise gef&#252;hrten Fahrtenbuch nachvollziehbar sein. Die Werbungsausgaben k&#246;nnen jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese nach der Ein-Prozent Regelung ermittelt werden. </p>
<p>Wenn ein Angestellter einen Wagen von seinem Chef ohne R&#252;ckverg&#252;tung auch zum Privatgebrauch zur Verf&#252;gung gestellt bekommt, so werden die dadurch resultierenden Vorteile gem&#228;&#223; Paragraph 19 Absatz 1 Satz1 Nr. 1 EStG als Einkommen gewertet und steuerlich entsprechend ber&#252;cksichtigt. Das Fahrtenbuch dient zum Nachweis, welche Fahrten dienstlich sind und welche Fahrten zu privaten Zwecken stattfinden. Nur durch eine vorschriftsm&#228;&#223;ige F&#252;hrung des Fahrtenbuches k&#246;nnen durch die Fahrten entstehenden Betriebsausgaben gerechtfertigt und geltend gemacht werden. </p>
<p>Die Nutzung des Wagens seitens des Besch&#228;ftigten und die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen seien Kosten, die nach § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG dabei entstehen, wenn der Arbeitnehmer die Vorteile des Fahrzeuges nutzt. Dies ist ein vom BFH (Bundesfinanzhof) gesprochenes Urteil, welches am 18.10.07 verk&#252;ndet wurde. (Az.: VI R 57/06).</p>
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		<title>Autostreit zwischen Frankreich und Deutschland beendet</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jun 2008 16:43:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thorsten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Der franz&#246;ische Autokanzler und die deutsche Autokanzlerin haben sich geeinigt: Die Autoindustrien beider L&#228;nder haben mehr Zeit bei der Umsetzung der Klimaschutzziele der EU. Mit flexibleren Regelungen k&#246;nnen sich deutsche und franz&#246;sische Autohersteller mehr Zeit bei der Umstellung lassen &#8211; wenn die anderen EU-Staaten zustimmen. F&#252;r den deutschen Autofahrer eigentlich keine gute Nachricht: Denn Frau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der franz&#246;ische Autokanzler und die deutsche Autokanzlerin haben sich <a href="http://www.autoversicherung-online.info/autoblog/2008/06/10/merkel-und-sarkozy-erarbeiten-co2-kompromiss/">geeinigt</a>: Die Autoindustrien beider L&#228;nder haben mehr Zeit bei der Umsetzung der Klimaschutzziele der EU. Mit flexibleren Regelungen k&#246;nnen sich deutsche und franz&#246;sische Autohersteller mehr Zeit bei der Umstellung lassen &#8211; wenn die anderen EU-Staaten zustimmen.</p>
<p>F&#252;r den deutschen Autofahrer eigentlich keine gute Nachricht: Denn Frau Merkel hatte gegen die EU-Pl&#228;ne mobil gemacht, weil sie die deutschen Premium-Hersteller benachteiligt sah. Die deutschen Hersteller, die besonders bei oberer Mittelklasse- und Oberklasse-Segment stark sind, k&#246;nnen sich weiterhin auf die Eliten &#252;berall auf der Welt konzentrieren. W&#228;hrend der Trend in Deutschland immer deutlicher in Richtung kleine Fahrzeuge mit geringem Verbrauch geht. Schade eigentlich.</p>
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		<title>Das LKW &#220;berholverbot f&#252;r den Winter</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 14:51:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christel</dc:creator>
				<category><![CDATA[LKW]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Es wird wieder mal heftig diskutiert. Und das &#252;ber eine Sache, die l&#228;ngst geregelt ist, so sieht es zumindest der ACE, der Auto Club Europa. Es geht um das LKW &#220;berholverbot im Winter. Nun haben die L&#228;nderverkehrsminister in Deutschland und Europa wieder zum Marsch geblasen – und verlangen zum wiederholten Mal ein &#220;berholverbot f&#252;r LKW [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es wird wieder mal heftig diskutiert. Und das &#252;ber eine Sache, die l&#228;ngst geregelt ist, so sieht es zumindest der ACE, der Auto Club Europa. Es geht um das <a href="http://www.autoversicherung-online.info/autoblog/2008/04/15/laster-sollen-bei-schnee-und-eis-auf-die-rechte-fahrspur-der-autobahn-verbannt-werden/">LKW &#220;berholverbot im Winter</a>.</p>
<p>Nun haben die L&#228;nderverkehrsminister in Deutschland und Europa wieder zum Marsch geblasen – und verlangen zum wiederholten Mal ein &#220;berholverbot f&#252;r LKW im Winter. Doch der ACE hat dazu eine klare Meinung. So sagte Rainer Hillg&#228;rtner, der Pressesprecher des Auto Club Deutschlands heute: &#8220;Wir brauchen keine neuen Vorschriften, wo es schon welche gibt.&#8221; Er sagte zugleich, dass es im Kern gar kein Regelungsdefizit gebe. Nur an dem Vollzug w&#252;rde es mangeln. Seiner Ansicht nach ergibt sich das &#220;berholverbot, dass momentan von den L&#228;nderverkehrsministern bei einer Konferenz in Br&#252;ssel gefordert wird, bereits durch die StVO, die Stra&#223;enverkehrsordnung. Nach § 1 der StVO darf bereits zum heutigen Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer einen anderen gef&#228;hrden, behindern oder bel&#228;stigen. Dies sei der Ansicht von Hillg&#228;rtner aber der Fall, wenn LKW Fahrer mit ihren Fahrzeugen bei Glatteis oder Fahrbahngl&#228;tte ein &#220;berholman&#246;ver starten.</p>
<p>Au&#223;erdem betont Rainer Hillg&#228;rtner einen weiteren wichtigen Punkt, den § 5 der derzeit rechtlich geltenden Stra&#223;enverkehrsordnung. Dort wird das &#220;berholen f&#252;r unzul&#228;ssig erkl&#228;rt, und zwar ausdr&#252;cklich, wenn eine unklare Verkehrslage vorliegt, eine Behinderung in der Sicht herrscht und Schneefall oder Regen den Verkehr beeintr&#228;chtigen. Er sagt nachdr&#252;cklich: &#8220;Worauf es hier ankommt ist, dass die Missachtung solcher Vorschriften im Rahmen der Verkehrs&#252;berwachung tats&#228;chlich geahndet wird&#8221;.</p>
<p>Der ACE, der Auto Club Europa, wirft nun den L&#228;nderverkehrsminister vor, sie w&#252;rden mit ihren neuen, auf Ver&#228;nderung zielenden Pl&#228;nen in Bezug auf die StVO weit hinter ihre eigentlich angegebenen Pl&#228;ne zur&#252;ckweichen. Noch vor zwei Jahren hatte die L&#228;nderverkehrsministerkonferenz ein generelles &#220;berholverbot f&#252;r LKW auf Autobahnabschnitten mit nur zwei Streifen auf dem Plan. Daraus geworden ist bis heute nichts. Der ACE ist jedoch davon &#252;berzeugt, dass dies eine wirksame Ma&#223;nahme und ein wichtiger Beitrag zur Unfallverh&#252;tung sei. Und die Statistik gibt dem Auto Club Europa recht: Jeder vierte Unfall, in den ein LKW verwickelt ist, passiert beim &#220;berholen.</p>
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