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	<title>Autoversicherung Online - KFZ Versicherung Vergleich &#187; LKW</title>
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	<description>Auto &#38; Versicherung gehören zusammen</description>
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		<title>Kommando der Verkehrslichter: Alarmstufe Rot</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 16:27:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn eine Ampel auf gelb umschaltet, ist es immer so eine Sache, die dem Autofahrer manchmal den Schwei&#223; auf die Stirn treibt. Stehen bleiben, oder weiterfahren, sich vielleicht auch bei dunkelorange durchmogeln und damit riskieren, bei rot &#252;ber die Ampel zu fahren, das ist bei vielen Fahrzeugf&#252;hrern die Frage. Rechtlich gesehen braucht man die Geschwindigkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine Ampel auf gelb umschaltet, ist es immer so eine Sache, die dem Autofahrer manchmal den Schwei&#223; auf die Stirn treibt. Stehen bleiben, oder weiterfahren, sich vielleicht auch bei dunkelorange durchmogeln und damit riskieren, bei rot &#252;ber die Ampel zu fahren, das ist bei vielen Fahrzeugf&#252;hrern die Frage. Rechtlich gesehen braucht man die Geschwindigkeit bei gr&#252;n nicht zu reduzieren, vorausgesetzt, man h&#228;lt sich an das Tempolimit, leuchtet das Verkehrslicht gelb (diese Phase muss im Ortsverkehr drei Sekunden anhalten, auch wenn ich schon andere Erfahrungen machen durfte), so ist man dazu verpflichtet, anhand der Entfernung und der Geschwindigkeit abzusch&#228;tzen, was von Beidem (Durchfahren, Anhalten) geeigneter ist &#8211; nat&#252;rlich ist der Wagen auf jeden Fall vor der Haltelinie zum Stehen zu bringen, wenn die Ampel auf rot umschaltet. Soweit die Theorie, wenn es sich um einen normalen PKW handelt.</p>
<p>Wurde die Fahrweise in irgendeiner Art ver&#228;ndert, zum Beispiel mit einem Dachgep&#228;cktr&#228;ger oder, wie hier in diesem Fall, bei einem LKW mit einem Anh&#228;nger, so gelten andere Regeln: Die Geschwindigkeit muss bei solch einem Fahrzeug auch schon w&#228;hrend der Gr&#252;nphase gedrosselt werden, damit das (schwerf&#228;lligere) Fahrzeug trotzdem rechtzeitig zum stehen kommt, wenn die Ampel auf rot springt. </p>
<p>Ein Lastwagenfahrer hatte sich nicht an diese Regelung gehalten und ist eine f&#252;nfhunderstel Sekunde nach Beginn der Rotphase durch die Kreuzung gerauscht. Der Strafzettel lie&#223; nicht lange auf sich warten, doch der Fahrer sah nat&#252;rlich nicht ein, etwas zu zahlen, denn schlie&#223;lich wurde es gelb, als noch 23 Meter zwischen ihm und der Haltelinie lagen (was sich auch beweisen lie&#223;). Auf dieser Distanz ein Bremsman&#246;ver hinzulegen w&#228;re, sowohl nach seiner Meinung, als auch nach Ansicht von Fachleuten zu gef&#228;hrlich gewesen, weshalb er, subjektiv gesehen, richtig gehandelt h&#228;tte. </p>
<p>Das Oberlandgericht Oldenburg gab am 29.05.08 dem Widerspruch gegen das Bu&#223;geld nicht statt (Ss 205/08). Denn, wie oben beschrieben, h&#228;tte der Fahrer schon vor der Kreuzung die Geschwindigkeit so anpassen m&#252;ssen, um nicht in eine solche Situation zu geraten. </p>
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		<title>Kleider machen Leute</title>
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		<pubDate>Sun, 04 May 2008 00:38:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[LKW]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Transportunternehmen bekam von einem Kunden eine Kleidungsbestellung. Der beladene LKW kollidierte unverschuldet mit einem anderen Wagen. Dabei wurden f&#252;nfzehn der zweitausend Teile so stark besch&#228;digt, dass diese nicht mehr benutzt werden konnten. Die durch den Unfall entstandene Verz&#246;gerung machte es dem Transportunternehmen unm&#246;glich, die Lieferung rechtzeitig zu &#252;berbringen und der Kunde trat von dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Transportunternehmen bekam von einem Kunden eine Kleidungsbestellung. Der beladene LKW kollidierte unverschuldet mit einem anderen Wagen. Dabei wurden f&#252;nfzehn der zweitausend Teile so stark besch&#228;digt, dass diese nicht mehr benutzt werden konnten. Die durch den Unfall entstandene Verz&#246;gerung machte es dem Transportunternehmen unm&#246;glich, die Lieferung rechtzeitig zu &#252;berbringen und der Kunde trat von dem Vertrag zur&#252;ck, was die Spedition am h&#228;rtesten traf. </p>
<p>Die Spedition klagte daraufhin einen Schaden von 22000 € bei dem Unfallgegner ein. Die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm wiesen die Klage am 23.08.07 zur&#252;ck und sprachen dem Kl&#228;ger lediglich die Erstattung der f&#252;nfzehn zerst&#246;rten Kleidungsst&#252;cke zu (Az.: 6 U 38/07). </p>
<p>In der Verhandlung vertrat der klagende Transportunternehmer die Auffassung, dass es sich bei der Lieferware um speziell hergestellte Ware handelte, die auf dem freien Markt nicht vertrieben werden kann. Auf diese Behauptung stellten die Richter zwei Dinge klar: Erstens stellte das Gericht fest, dass es sich sehr wohl um Bekleidung handelte, die es auch in L&#228;den zu kaufen gibt. Zweitens hat der Kl&#228;ger in der Regel nur Anspruch auf Schadensersatz, wenn es sich nicht um allgemeine Verm&#246;genssch&#228;den gem&#228;&#223; § 7 StVG oder § 823 BGB handelt. Im Klartext bedeutet dies, dass ein tats&#228;chlicher Sachschaden vorliegen muss. Da die verbleibenden 1985 Kleidungsst&#252;cke den Unfall heil &#252;berlebt h&#228;tten, seien diese als allgemeiner Verm&#246;genssch&#228;den nicht zu ber&#252;cksichtigen. Zumal der Kunde aufgrund des Lieferverzuges vom Vertrag zur&#252;ck trat und nicht wegen schadenbehafteter Kleidung. </p>
<p>Da es sich, im Gegensatz zur Behauptung des Kl&#228;gers, um handels&#252;bliche Klamotten handelt, k&#246;nne er diese auch an andere Interessenten problemlos verkaufen. Die Richter sagten dazu: „Was der Kl&#228;ger letztlich ersetzt haben will, ist der Verlust des vorgesehenen Absatzes an einen bestimmten Besteller“, diesen muss die KFZ Haftpflichtversicherung nicht ersetzten.</p>
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		<title>Das LKW &#220;berholverbot f&#252;r den Winter</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 14:51:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christel</dc:creator>
				<category><![CDATA[LKW]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Es wird wieder mal heftig diskutiert. Und das &#252;ber eine Sache, die l&#228;ngst geregelt ist, so sieht es zumindest der ACE, der Auto Club Europa. Es geht um das LKW &#220;berholverbot im Winter. Nun haben die L&#228;nderverkehrsminister in Deutschland und Europa wieder zum Marsch geblasen – und verlangen zum wiederholten Mal ein &#220;berholverbot f&#252;r LKW [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es wird wieder mal heftig diskutiert. Und das &#252;ber eine Sache, die l&#228;ngst geregelt ist, so sieht es zumindest der ACE, der Auto Club Europa. Es geht um das <a href="http://www.autoversicherung-online.info/autoblog/2008/04/15/laster-sollen-bei-schnee-und-eis-auf-die-rechte-fahrspur-der-autobahn-verbannt-werden/">LKW &#220;berholverbot im Winter</a>.</p>
<p>Nun haben die L&#228;nderverkehrsminister in Deutschland und Europa wieder zum Marsch geblasen – und verlangen zum wiederholten Mal ein &#220;berholverbot f&#252;r LKW im Winter. Doch der ACE hat dazu eine klare Meinung. So sagte Rainer Hillg&#228;rtner, der Pressesprecher des Auto Club Deutschlands heute: &#8220;Wir brauchen keine neuen Vorschriften, wo es schon welche gibt.&#8221; Er sagte zugleich, dass es im Kern gar kein Regelungsdefizit gebe. Nur an dem Vollzug w&#252;rde es mangeln. Seiner Ansicht nach ergibt sich das &#220;berholverbot, dass momentan von den L&#228;nderverkehrsministern bei einer Konferenz in Br&#252;ssel gefordert wird, bereits durch die StVO, die Stra&#223;enverkehrsordnung. Nach § 1 der StVO darf bereits zum heutigen Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer einen anderen gef&#228;hrden, behindern oder bel&#228;stigen. Dies sei der Ansicht von Hillg&#228;rtner aber der Fall, wenn LKW Fahrer mit ihren Fahrzeugen bei Glatteis oder Fahrbahngl&#228;tte ein &#220;berholman&#246;ver starten.</p>
<p>Au&#223;erdem betont Rainer Hillg&#228;rtner einen weiteren wichtigen Punkt, den § 5 der derzeit rechtlich geltenden Stra&#223;enverkehrsordnung. Dort wird das &#220;berholen f&#252;r unzul&#228;ssig erkl&#228;rt, und zwar ausdr&#252;cklich, wenn eine unklare Verkehrslage vorliegt, eine Behinderung in der Sicht herrscht und Schneefall oder Regen den Verkehr beeintr&#228;chtigen. Er sagt nachdr&#252;cklich: &#8220;Worauf es hier ankommt ist, dass die Missachtung solcher Vorschriften im Rahmen der Verkehrs&#252;berwachung tats&#228;chlich geahndet wird&#8221;.</p>
<p>Der ACE, der Auto Club Europa, wirft nun den L&#228;nderverkehrsminister vor, sie w&#252;rden mit ihren neuen, auf Ver&#228;nderung zielenden Pl&#228;nen in Bezug auf die StVO weit hinter ihre eigentlich angegebenen Pl&#228;ne zur&#252;ckweichen. Noch vor zwei Jahren hatte die L&#228;nderverkehrsministerkonferenz ein generelles &#220;berholverbot f&#252;r LKW auf Autobahnabschnitten mit nur zwei Streifen auf dem Plan. Daraus geworden ist bis heute nichts. Der ACE ist jedoch davon &#252;berzeugt, dass dies eine wirksame Ma&#223;nahme und ein wichtiger Beitrag zur Unfallverh&#252;tung sei. Und die Statistik gibt dem Auto Club Europa recht: Jeder vierte Unfall, in den ein LKW verwickelt ist, passiert beim &#220;berholen.</p>
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