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	<title>Autoversicherung Online - KFZ Versicherung Vergleich &#187; Allgemein</title>
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	<description>Auto &#38; Versicherung gehören zusammen</description>
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		<title>Haltlose Verkehrss&#252;nden</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jan 2009 12:53:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn ein Halteverbot nicht stichhaltig genug erscheint und somit nicht eingehalten wird Ein Autofahrer stellte seinen Wagen in einem Bereich ab, auf dem es wegen Bauarbeiten ein mehrt&#228;giges, uneingeschr&#228;nktes Halteverbot gab. Dieses Verbot wurde mittels versetzbarer Verkehrsschilder (wie man sie auf Baustellen vorfindet) ausgeschildert. Allerdings waren sie (subjektiv betrachtet) leicht zu &#252;bersehen, da die R&#252;ckseite [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn ein Halteverbot nicht stichhaltig genug erscheint und somit nicht eingehalten wird</strong></p>
<p>Ein Autofahrer stellte seinen Wagen in einem Bereich ab, auf dem es wegen Bauarbeiten ein mehrt&#228;giges, uneingeschr&#228;nktes Halteverbot gab. Dieses Verbot wurde mittels versetzbarer Verkehrsschilder (wie man sie auf Baustellen vorfindet) ausgeschildert. Allerdings waren sie (subjektiv betrachtet) leicht zu &#252;bersehen, da die R&#252;ckseite des Schildes zur Stra&#223;e gerichtet war. Die Exekutive war dann entsprechend zur Stelle und stellte dem Besitzer die Abschleppkosten von 149€ in Rechnung. Der Halter zog am 16.01.08 vor das Verwaltungsgericht Berlin, welches ihn abblitzen lie&#223; (Az.: VG 11 A 720/07).</p>
<p>Vor Gericht brachte der Kl&#228;ger hervor, dass aufgrund der, f&#252;r einen Verkehrsteilnehmer nicht einsehbaren Bedeutung des Schildes, dieses nicht g&#252;ltig sei und nicht beachtet werden muss. Die Richter stellten klar, dass die Verpflichtung, sich an (sachgerecht angebrachte) Verkehrsschilder zu halten, nicht davon abh&#228;ngt, wie gut sie f&#252;r den Autofahrer pers&#246;nlich einsehbar sind, sondern, davon, ob sie als solches &#252;berhaupt zu erkennen sind. W&#228;hrend bei „flie&#223;endem Verkehr“ Verkehrsschilder gut erkennbar sein sollten, wird dies bei „ruhendem Verkehr“ (z.B. Parkpl&#228;tze) nicht ganz so straff gehandhabt. </p>
<p>M&#246;chte man als Fahrzeughalter sein Gef&#228;hrt irgendwo garagieren, so ist es seine Obliegenheit, sicherzugehen, dass die Fl&#228;che auch zum Parken freigegeben ist. Es ist ebenfalls von einem Autofahrer zu erwarten, dass er sich, wenn nicht anders m&#246;glich, die n&#246;tigen Informationen zu Fu&#223; einholt. Findet man entsprechende Halteverbotsschilder (beschr&#228;nkt oder unbeschr&#228;nkt, wobei Ersteres umgangssprachlich als Parkverbot bezeichnet wird, w&#228;hrend viele das unbeschr&#228;nkte Halteverbot auch als „absolutes Halteverbot“ bezeichnen) und ist es klar, auf welchen Bereich das Halteverbot zugeordnet ist, so bleibt die G&#252;ltigkeit bestehen. </p>
<p>Handelt es sich eindeutig um ein vor&#252;bergehendes Halteverbot, so ist es ausnahmslos einzuhalten, vor allem deswegen, weil mobile Verkehrsschilder von anderen Personen verdreht werden (k&#246;nnen).</p>
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		<title>Vollbremsung ohne Grund</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 03:43:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Beklagte sa&#223; in seinem Fahrzeug bei rot an einer Kreuzung und vertiefte sich in einen Stadtplan. Da er deswegen nicht bemerkte, dass es gr&#252;n geworden war, hupte der Fahrer des PKW hinter ihm, um ihn darauf aufmerksam zu machen. Daraufhin fuhr er, aufgeregt und wild in Richtung des sp&#228;teren Kl&#228;gers fuchtelnd, los. Aus diesem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beklagte sa&#223; in seinem Fahrzeug bei rot an einer Kreuzung und vertiefte sich in einen Stadtplan. Da er deswegen nicht bemerkte, dass es gr&#252;n geworden war, hupte der Fahrer des PKW hinter ihm, um ihn darauf aufmerksam zu machen. Daraufhin fuhr er, aufgeregt und wild in Richtung des sp&#228;teren Kl&#228;gers fuchtelnd, los. Aus diesem Grund hupte dieser ein zweites Mal, was den Vordermann – aus Verwirrung oder zur Provokation – dazu brachte, eine Vollbremsung zu t&#228;tigen. Bei dem folgenden Auffahrunfall wurde der Wagen des Hintermannes stark besch&#228;digt.</p>
<p>Da es seiner Meinung nach nur wegen der grundlosen Vollbremsung seines Vorfahrers zu dem Unfall gekommen war, verlangte er den vollen Schadensersatz von dem Versicherer des Beklagten zur&#252;ck. Da dieser jedoch der Meinung war, dass der Kl&#228;ger den Unfall wegen seiner Unachtsamkeit verursacht hatte, lehnte er die Regulierung des Schadens ab. Das Berliner Kammergericht, das der Kl&#228;ger daraufhin einschaltete, stellte sich auf seine Seite und gab der Klage am 10. September 2007 komplett statt (Az.: 22 U 224/06).</p>
<p>In der Urteilsbegr&#252;ndung hie&#223; es, dass man im Gro&#223;stadtverkehr an Ampeln und Kreuzungen nicht mit pl&#246;tzlichen Vollbremsungen des Vordermannes rechnen muss. Daher ist der Sicherheitsabstand nicht unbedingt strengstens einzuhalten. Die Vollbremsung, die der Beklagte hier get&#228;tigt hatte, war absolut unbegr&#252;ndet. Auch die Tatsache, dass der Fahrer hinter ihm hupte, gab ihm daf&#252;r keinen Grund. Denn er war dazu berechtigt, die Hupe zu t&#228;tigen, da der Vorfahrende mit seinem unachtsamen Verhalten eine gef&#228;hrliche Verkehrslage geschaffen hatte.</p>
<p>Zwar war das zweite Hupen nicht mehr n&#246;tig, jedoch wurde es vom Vordermann durch seine wilden Gesten provoziert. Deshalb lag, entgegen der Behauptung des Beklagten, auch keine unklare Verkehrslage vor. Dazu kommt, dass der Kl&#228;ger niemals mit einer solchen Vollbremsung h&#228;tte rechnen m&#252;ssen. Da sich der Beklagte hier absolut verkehrswidrig verhalten hatte, muss er f&#252;r die entstandenen Sch&#228;den in vollem Umfang aufkommen. Eine Revision gegen diese Entscheidung wurde dem Beklagten verweigert. Zum Schluss bleibt zu sagen, dass auch schon in einigen fr&#252;heren F&#228;llen nicht immer der Grundsatz „Wer auff&#228;hrt, ist schuld!“ zur Geltung kam.</p>
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		<title>Die Geschichte mit der Garantie ist garantiert kein Spa&#223;&#8230;&#8230;</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 21:21:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Person kaufte sich einen gebrauchten Mercedes-Benz. Auf dem Benz lief eine sogenannte „mobilo-life”-Garantie, die daf&#252;r einsteht, dass der Wagen ab dem Jahre 1998 nicht von innen nach au&#223;en durchrosten wird. Insbesondere Rostsch&#228;den an der Chassis (=Karosserie?) oder dem Unterboden w&#252;rden umsonst beseitigt werden. Diese Garantie gilt f&#252;r drei&#223;ig Jahre und &#8211; das ist Haken [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Person kaufte sich einen gebrauchten Mercedes-Benz. Auf dem Benz lief eine sogenannte „mobilo-life”-Garantie, die daf&#252;r einsteht, dass der Wagen ab dem Jahre 1998 nicht von innen nach au&#223;en durchrosten wird. Insbesondere Rostsch&#228;den an der Chassis (=Karosserie?) oder dem Unterboden w&#252;rden umsonst beseitigt werden. Diese Garantie gilt f&#252;r drei&#223;ig Jahre und &#8211; das ist Haken an der Geschichte –  komplettiert die Gew&#228;hrleistungsbedingungen und ist somit an diese gekoppelt. Die versprochenen Leistungen bei Rostsch&#228;den sind nicht differenziert zu den Bedingungen anzusehen. Um die „mobilo-life”- Garantie in Anspruch nehmen zu k&#246;nnen muss der Kunde seinen Wagen ab dem 60. Monat nach dem Neukauf (der Aush&#228;ndigung durch den H&#228;ndler) von einer Vertragswerkstatt Mercedes-Benz regelm&#228;&#223;ig instand setzen lassen (Hinweis: 60 Monate sind 5 Jahre). Die Wartung sollte alle zwei Jahre erfolgen, da die Garantie verwirkt ist, wenn Rostsch&#228;den entstehen und die letzte Instandhaltung &#252;ber zwei Jahre zur&#252;ck lag.  </p>
<p>Dem Benz-Fahrer war der Luxus zu kostspielig und er lies den Wagen in einem nicht vertraglichen Meisterbetrieb warten. Es kam, wie es kommen musste, der Rost war da und Mercedes zahlte keinen Cent.  </p>
<p>Der Gesch&#228;digte musste sich bei seinem Gerichtsweg durch drei Instanzen k&#228;mpfen, als schlie&#223;lich dar Bundesgerichtshof am 12.12.07 sein Urteil sprach und dem Kl&#228;ger die Garantie versagte (Az.: VIII ZR 187/06).  </p>
<p>Der BGH vertrat die Ansicht, dass es sich dabei nicht um eine ungerechtfertigte &#220;bervorteilung handelt, wenn Mercedes solche Garantie-Voraussetzungen an den Kunden richtet. Die zugesprochene Garantie sollte einerseits den Umsatz des Unternehmens erh&#246;hen, in dem der Kunde die Vertragswerkst&#228;tten aufsucht, andererseits dabei die G&#252;te des Fahrzeuges erhalten bleiben, was dem Kunden zu Gute kommt. Dabei bekommt jeder der Vertragspartner etwas, sowie sich jeder der beiden an seine Zugest&#228;ndnisse hielte. </p>
<p>Ob der Kunde diese Garantie in Anspruch nimmt und sich somit an das h&#228;lt, was von ihm gefordert wird, damit die Leistungen nicht verwirken oder ob er es sein l&#228;sst, aber dann auch nicht erwarten kann, dass das Unternehmen seinen Teil erf&#252;llt, dies liegt im Ermessen jedes Verbrauchers. Jeder Fahrer muss selbst entscheiden, ob und wie lange die Nutzung dieser Garantie mitsamt der Einhaltung seiner Verpflichtungen rentabel ist.  </p>
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		<title>Vors&#228;tzliche Geschwindigkeits&#252;berschreitung &#8211;  da nutzt keine Rechtsschutzversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Aug 2008 21:16:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Trotz mehrfacher Hinweise auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h in der Th&#252;ringer Tunnelkette &#252;berschritt der Kl&#228;ger diese mehrmals mit nacheinander 96, 95 und 99 Stundenkilometern. Die Polizei bewertete dies als vors&#228;tzliche Tat und verh&#228;ngte ein Bu&#223;geld von 80€. Da normalerweise erst &#220;berschreitungen von 150%, also in diesem Fall 120 km/h, als vors&#228;tzlich gelten, zog der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz mehrfacher Hinweise auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h in der Th&#252;ringer Tunnelkette &#252;berschritt der Kl&#228;ger diese mehrmals mit nacheinander 96, 95 und 99 Stundenkilometern. Die Polizei bewertete dies als vors&#228;tzliche Tat und verh&#228;ngte ein Bu&#223;geld von 80€. Da normalerweise erst &#220;berschreitungen von 150%, also in diesem Fall 120 km/h, als vors&#228;tzlich gelten, zog der Fahrer vor Gericht, die Entscheidung wurde am 29. Oktober 2007 (Az.: 1 Ss 130/07) verk&#252;ndet.</p>
<p>Zu Ungunsten des Kl&#228;gers – laut Auffassung der Richter am Oberlandesgericht Th&#252;ringen tr&#228;gt hier nicht nur die H&#246;he der &#220;berschreitung zum Bu&#223;geld bei, sondern vielmehr die H&#228;ufigkeit, n&#228;mlich gleich drei mal hintereinander. Wie in der Beweisaufnahme festgestellt wurde, waren neben den &#252;blichen Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern zus&#228;tzlich noch mehrere deutliche Hinweise auf eine Radarkontrolle vorhanden. Aus diesem Grund ist laut Gericht von klarer Absicht auszugehen, denn angesichts dieser auff&#228;lligen Hinweise kann der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einfach „verschlafen“ haben. Auch die nur geringen &#220;berschreitungen von 15-19 km/h &#228;ndern nichts an der Tatsache, dass der Fahrer &#252;ber die Begrenzung informiert gewesen sein musste. Schlie&#223;lich ist es nun einmal die Pflicht eines jeden Autofahrers, bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung den Tachometer zu &#252;berpr&#252;fen. </p>
<p>In der Urteilsbegr&#252;ndung liest sich das so: „Denn wegen der Vielzahl von Vorschriftszeichen kann angenommen werden, dass ein Kraftfahrer seine gefahrene Geschwindigkeit auch anhand eines Blickes auf den Tachometer wiederholt kontrolliert“. Also liebe Autofahrer immer sch&#246;n den Tacho im Auge behalten</p>
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		<item>
		<title>Kfz-Versicherungen f&#252;r Fahranf&#228;nger sind sehr teuer</title>
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		<pubDate>Sun, 23 Dec 2007 03:39:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die meisten Fahranf&#228;nger haben das gleiche Problem. Sie kaufen sich ein Auto und die Kfz Versicherung wird teurer als das Auto gekostet hat. Einige M&#246;glichkeiten bestehen jedoch um den Beitrag ein wenig zu senken. Hier einige Tipps: Schon bevor ein Auto gekauft wird, sollte man sich Gedanken &#252;ber Die Kfz- Versicherung und deren Pr&#228;mie machen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten Fahranf&#228;nger haben das gleiche Problem. Sie kaufen sich ein Auto und die Kfz Versicherung wird teurer als das Auto gekostet hat. Einige M&#246;glichkeiten bestehen jedoch um den Beitrag ein wenig zu senken.</p>
<p>Hier einige Tipps:</p>
<ul>
<li>Schon bevor ein Auto gekauft wird, sollte man sich Gedanken &#252;ber Die Kfz- Versicherung und deren Pr&#228;mie machen. Gerade typische Autos f&#252;r junge Fahrer sind oft wegen der Unfallh&#228;ufigkeit noch teurer.</li>
<li>Wer ein Sicherheitstraining absolviert kann auch oft mit einer besseren Einstufung rechnen.</li>
<li>Versicherte m&#252;ssen mindestens im Jahr sechs Monate versichert sein um zum n&#228;chsten Jahr besser eingestuft zu werden. Ein Versicherungsschutz ab dem 1. Juli macht also Sinn. Selbst &#252;ber ein R&#252;ckdatierung des Versicherungsschutzbeginns sollte nachgedacht werden. </li>
<li>Auch lohnt sich eine Anfrage bei der Gesellschaft &#252;ber das Auto der Eltern versichert ist. Eine bessere Einstufung als bei einer anderen Versicherung ist gr&#246;&#223;tenteils sicher.</li>
<li>Das Fahrzeug als Zweitfahrzeug &#252;ber die Eltern zu versichern kann auch zu einer besseren Einstufung f&#252;hren. Sp&#228;ter k&#246;nnen die Rabatte (SF- Klassen) &#252;bertragen werde. Allerdings k&#246;nnen nur die Schadensfreiheitsklassen &#252;bertragen werden, die auch nach F&#252;hrerschein erfahren h&#228;tten werden k&#246;nnen. Drei Jahre F&#252;hrerschein = SF 3.</li>
<li>Bei &#228;lteren Fahrzeugen lohnt sich oft keine Teilkasko mehr. Ein Sparpotenzial! Bei Diebstahl wie auch bei Unf&#228;llen mit Wild besteht ohne Teilkasko allerdings kein Versicherungsschutz. Das trifft auch f&#252;r Sturmsch&#228;den (ab Windst&#228;rke <img src='http://www.autoversicherung-online.org/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8)' class='wp-smiley' /> zu. </li>
</ul>
<p>Grunds&#228;tzlich sollte man als Fahranf&#228;nger vergleichen und nachfragen. Beides wird sich auszahlen!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>F&#252;hrerscheinentzug: P&#252;nktlich acht Monate nach angeblicher Straftat &#8230;</title>
		<link>http://www.autoversicherung-online.org/fuehrerscheinentzug-puenktlich-acht-monate-nach-angeblicher-straftat/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Nov 2007 03:21:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn jemandem acht Monate nach einem mutma&#223;lichen Crash der F&#252;hrerschein entzogen werden soll, bleibt dem Fahrer die Fahrerlaubnis bis zur Gerichtsverhandlung erhalten, voraussichtlich er wurde seitdem nicht auff&#228;llig im Bezug auf den Stra&#223;enverkehr. Durch dieses vom Landgericht Saarbr&#252;cken am 15 M&#228;rz 2007 gesprochene Urteil konnte jemand, der angeblich einen Unfall (verursacht) hatte, seinen F&#252;hrerschein behalten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn jemandem acht Monate nach einem mutma&#223;lichen Crash der F&#252;hrerschein entzogen werden soll, bleibt dem Fahrer die Fahrerlaubnis bis zur Gerichtsverhandlung erhalten, voraussichtlich er wurde seitdem nicht auff&#228;llig im Bezug auf den Stra&#223;enverkehr. Durch dieses vom Landgericht Saarbr&#252;cken am 15 M&#228;rz 2007 gesprochene Urteil konnte jemand, der angeblich einen Unfall (verursacht) hatte, seinen F&#252;hrerschein behalten (Az.: 3 Qs 70/07).</p>
<p>Der Fahrer wurde beschuldigt, am dritten Monat des Jahres 2006 mit seinem LKW einen anderen LKW-Fahrer &#252;berholt und nach einer w&#228;hrenddessen stattgefunden Kollision sich gesetzeswidrig vom Unfallort entfernt zu haben. Dies war ein eindeutiger Fall von Fahrerflucht, worauf die Staatsanw&#228;lte unverz&#252;glich sieben Monate danach den Entzug der Fahrerlaubnis beantragten. Bis dieser vom Amtsgericht stattgegeben wurde war ein weiterer Monat zu Ende. Dies wollte der LKW- Fahrer nicht auf sich Sitzen lassen. Wie oben erw&#228;hnt war das Landesgericht gleicher Meinung.</p>
<p>Da sich der Mann am Steuer nach dem Ereignis nichts zu Schulden kommen lie&#223;, wurde somit dieser als &#252;bertrieben angesehene Antrag entkr&#228;ftet. Ob ein entsprechender Entzug wirklich von N&#246;ten ist, wird in der Hauptgerichtsverhandlung gekl&#228;rt werden. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Auto versichern</title>
		<link>http://www.autoversicherung-online.org/auto-versichern/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jul 2007 02:49:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Des Deutschen liebstes Kind wird gehegt und gepflegt. Und wenn mal etwas passiert, dann hilft i.d. R. die Autoversicherung, um das Schlimmste zu verhindern.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Des Deutschen liebstes Kind wird gehegt und gepflegt. Und wenn mal etwas passiert, dann hilft i.d. R. die Autoversicherung, um das Schlimmste zu verhindern.</p>
]]></content:encoded>
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