BGH Urteil zur automatischen Kennzeichen-Erfassung
Schon seit einigen Wochen wurde das massenhafte Autokennzeichen-Scanning von zahlreichen Seiten angeprangert. Die Erfassung wurde von der Polizei bzw. von den einzelnen Bundesländern vorgenommen, um die erfassten Kennzeichen mit unterschiedlichen Datenbanken, wie zum Beispiel Fahndungsdatenbanken, abzugleichen. Allerdings haben die Länder nicht gerade sehr strickt geregelt, zu welchen konkreten Zwecken die gewonnenen Daten verwendet dürfen und ob auch eine Speicherung erlaubt ist.
Etliche Autofahrer waren nicht gerade davon begeistert, dass ihre Kennzeichen automatisch von der Polizei erfasst werden. Viele fühlten sich ihrer Freiheit beraubt, teilweise wurde sogar argumentiert, dass es mit Hilfe des Kennzeichen-Erfassung möglich sei, Bewegungsprofile einzelner Autofahrer zu erstellen. Letztendlich kam es dann soweit, dass drei Autofahrer vor Gericht zogen und gegen die Vorgehensweise der Länger geklagt haben.
Vorgestern wurde das Urteil gesprochen: Der Bundesgerichtshof hat die gegenwärtige Gesetzeslage für nichtig erklärt und den Bundesländern auferlegt, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Fortan müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die eine Kennzeichen-Erfassung und ggf. die Sicherung der gewonnen Daten zulassen.
Ein Abgeordneter des Landtags Schleswig-Holstein hat gestern bekannt gegeben, die Kennzeichen-Erfassung würde vorerst eingestellt werden, bis das Gesetz hinreichend überarbeitet sei. Wie lange es dauern wird, bis die Länder ihre Gesetze überarbeitet haben, bleibt allerdings vorerst abzuwarten.
Übrigens bleibt anzumerken, dass im Rahmen der Urteilsverkündung mehrere interessante Punkte erwähnt wurden. So stellte der BGH zum Beispiel fest, dass das Kennzeichen-Scanning kaum Auswirkung auf die Ergebnisse der Polizeiarbeit nimmt. In den meisten Fällen sollen die gewonnen Informationen lediglich zur Aufklärung von Bagatelldelikten beigetragen haben. So wurden zum Beispiel Fahrzeuge identifiziert, die als gestohlen gemeldet waren oder keinen Versicherungsschutz hatten. Diesbezüglich könnte man sich jedoch die Frage stellen, inwiefern hier von Bagatelldelikten die Rede ist. Wer zum Beispiel ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr teilnimmt, der kann nicht nur sich selbst große Schwierigkeiten bereiten. Eventuell könnte man die Kennzeichen-Erfassung sehr wohl nutzen, um Straftäter aufzuspüren – schließlich müssen die gewonnen Daten ja nicht dauerhaft gespeichert werden.
